Die Pflicht (seit 02.08.2026)
Art. 50 Abs. 4 KI-VO: Deepfakes (Bild, Audio, Video) und KI-Text zu Themen öffentlichen Interesses ohne redaktionelle Verantwortung müssen offengelegt werden. Adressat ist der Betreiber — die Firma, die veröffentlicht.
Deepfake — drei Kriterien
Ähnlichkeit mit echten Personen/Objekten/Orten/Ereignissen · das Gezeigte existiert oder könnte plausibel existieren · falscher Echtheitsanschein. Täuschungsabsicht ist nicht erforderlich. Offensichtlich Fantastisches fällt heraus.
Ausnahmen — und ihre Grenze
Kunst/Satire/Fiktion: nur abgeschwächte Offenlegung, keine Befreiung. Redaktionelle Verantwortung befreit NUR Texte — ein geprüftes und freigegebenes KI-Bild bleibt kennzeichnungspflichtig.
Die drei EU-Icons (10.06.2026)
Basis-Icon „KI war beteiligt" · Fully AI-generated (komplett erzeugt) · Partially AI-modified (echtes Material, KI-verändert — EU-Beispiel: leere Wohnung, mit KI möbliert). Je 4 Varianten, SVG + PNG, kostenlos, ohne Namensnennung.
Freiwillig vs. Pflicht
Die Offenlegung ist Pflicht, die Icons sind das freiwillige Mittel dazu. Und: Ein Icon macht ein Bild nicht rechtskonform — Anzeigeregeln gelten, Irreführung bleibt Irreführung.
Anzeigeregeln (Section 2)
Beim ersten Kontakt erkennbar · in den Inhalt eingebettet · bleibt beim Teilen und Herunterladen sichtbar · barrierefrei (Größe, einfache Sprache, Alt-Text/ARIA). EU-Nutzertest: Icon + Textlabel wirkt besser als das Icon allein.
Keine Rückwirkung
Vor dem 02.08.2026 erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Frist 02.12.2026 betrifft nur Anbieter (maschinenlesbare Markierung, Alt-Systeme) — Betreiber entlastet sie nicht.
⚠️ Korrektur zur Ausgabe 03.08.
Der Transparenz-Code hat rund 190 Unterzeichner — darunter Meta. „Meta fehlt" stimmt nur für den anderen Code (GPAI-Verhaltenskodex 2025). Zwei Codes, leicht zu verwechseln.
Produktfotos — vier Fälle
Konkretes Einzelstück als KI-Bild: kennzeichnen. Echtes Foto KI-verändert: kennzeichnen (Wohnungs-Beispiel). Massenprodukt realistisch nachgebildet: offiziell ungeklärt — im Zweifel kennzeichnen. Offensichtlich stilisiert: kein Deepfake.
Amazon (seit ~23.07.2026)
Metadaten-Pflicht („contains-synthetic-performer") nur für fotorealistische, vollständig KI-generierte Personen in Listings und A+. Kein generelles KI-Verbot — Bilder müssen das Produkt korrekt zeigen (Größe, Menge, Farbe).
UWG — die zweite Prüfung
Kennzeichnung heilt keine Irreführung: „Ist es als KI offengelegt?" und „Stimmt, was das Bild verspricht?" sind zwei getrennte Fragen. Wettbewerbszentrale: im Zweifel kennzeichnen. Noch kein Urteil zu KI-Produktbildern.
Der Deckwerk-Befund
13 Bilder aus Textbeschreibung, 9 aus echter Vorlage (image_to_image), 1 bearbeitetes Fremdfoto, 4 Videos — 0 Kennzeichnungen. Alle Medien entstanden am 06./07.08.2026, also nach dem Stichtag. Maßnahmenplan liegt vor; die Entscheidung trifft Daniel.