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Alles in diesem Blatt ist kostenlos

Die Deckwerk-Seite ist frei zugänglich, kein Konto nötig. Die drei EU-Icons gibt es kostenlos und ohne Namensnennung auf der offiziellen EU-Seite — als SVG-Paket und PNG-Paket (ZIP-Dateien zum Herunterladen). Du brauchst kein Bezahlwerkzeug und keine Anmeldung.

Welches Icon wofür?

Ein Satz pro Icon — mehr brauchst du für die Aufgaben nicht. Ausführlich erklärt es der Vortrag; das Quiz zum Modul heißt quiz-ki-kennzeichnung.

IconWann es passtEU-Beispiel
Basis-Icon „AI"KI war beteiligt — als Baustein mit eigenem Textzusatz kombinierbar.„Stimmen erzeugt mit KI"
Fully AI-generatedVollständig von der KI erzeugt, ohne menschliches Ausgangsmaterial.komplett generiertes Bild oder Video
Partially AI-modifiedEchtes, von Menschen gemachtes Material, das mit KI verändert wurde.echtes Foto einer leeren Wohnung, mit KI möbliert

👉 Dazu die Faustregeln

Icon + Textlabel wirkt laut EU-Nutzertest besser als das Icon allein. Die Icons sind freiwillig — die Offenlegungspflicht dahinter nicht. Ein Icon macht ein falsches Bild nicht richtig — Kennzeichnung heilt keine Irreführung.

Wann ist etwas kennzeichnungspflichtig — und wie wird richtig angezeigt?

Je eine Zeile pro Prüffrage. Für Aufgabe 1 bis 4.

#PrüffrageMerkhilfe
D1Ähnlichkeit: Sieht es einer echten Person, einem echten Objekt, Ort oder Ereignis zum Verwechseln ähnlich?„Objekte" stehen ausdrücklich im Gesetz
D2Existenz: Gibt es das Gezeigte wirklich — oder könnte es das plausibel geben?Sphinx über dem Eiffelturm: nein
D3Echtheitsanschein: Würde ein Betrachter es für eine echte Aufnahme halten?Täuschungsabsicht ist nicht nötig
A1Erster Kontakt: Sieht man den Hinweis sofort, ohne zu klicken oder zu suchen?Art. 50 Abs. 5
A2Eingebettet: Steckt der Hinweis im Inhalt selbst und bleibt beim Teilen/Herunterladen sichtbar?Bildunterschrift daneben reist nicht mit
A3Barrierefrei: Steht die Herkunft auch im Alt-Text (der unsichtbaren Bildbeschreibung für Vorlesesoftware)?Alt-Text/ARIA gehören dazu

👉 Die Ausnahmen in je einem Satz

Offensichtlich Fantastisches (Sphinx, sprechende Mäuse) ist schon per Definition kein Deepfake. Kunst/Satire/Fiktion bekommt nur eine abgeschwächte Offenlegung, keine Befreiung. Redaktionelle Verantwortung befreit ausschließlich Texte — nie Bilder oder Videos. Vor dem 02.08.2026 Erzeugtes muss nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Sechs Aufgaben am echten Objekt

Öffne deckwerk-kurs.netlify.app in einem zweiten Browser-Reiter und beantworte die Aufgaben in eigenen Worten. Kurze, ehrliche Antworten reichen. Nichts wird bewertet.

Aufgabe 1 · Icons zuordnen
Ordne fünf echten Deckwerk-Medien die passende Icon-Kategorie zu — und begründe jede Zuordnung in einem Satz.
Die Herkunft steht in der Tabelle (auf der Seite selbst siehst du sie nicht — genau das ist ja das Problem). Nutze Nachschlagetabelle 1. Schreibe je Zeile: Nummer → Icon → ein Satz Begründung.

1. Gerät OLED 512 GB, Hauptbild — erzeugt aus einem echten Foto als Vorlage (Bild-zu-Bild, nur Umgebung getauscht)
2. Gerät OLED 1 TB, Hauptbild — erzeugt aus reiner Textbeschreibung, ohne echtes Ausgangsmaterial
3. Dockingstation, 2. Galerieansicht (Anschlussreihe) — erzeugt aus einem offiziellen Valve-Pressefoto als Vorlage
4. Startseite, das drehende Gerät im Kopfbereich — KI-Video, erzeugt mit vorgegebenem Endbild
5. Gerät OLED 512 GB, 3. Galerieansicht („im Einsatz", Hände + Person) — erzeugt aus reiner Textbeschreibung
Aufgabe 2 · Anzeigeregeln-Check
Prüfe die Deckwerk-Seite gegen die drei Anzeigeregeln A1 bis A3 aus Nachschlagetabelle 2.
Für A3: Rechtsklick auf ein Produktbild → „Untersuchen" zeigt dir das alt="…"-Attribut, oder du liest die Bildbeschreibung mit einer Vorlesefunktion. Schreibe je Regel: erfüllt / nicht erfüllt — und woran du es festgemacht hast.
Aufgabe 3 · Welche Ausnahme greift hier?
Vier Fälle — entscheide je Fall: voll kennzeichnungspflichtig, nur abgeschwächte Offenlegung, oder gar nicht erfasst? Ein Satz Begründung.
a) Ein Banner der Deckwerk-Seite zeigt ein Steam Deck, das als Raumschiff durch einen Asteroidengürtel fliegt — erkennbar ein Fantasiemotiv.
b) Der Deckwerk-Blog veröffentlicht einen KI-geschriebenen Beitrag über die neuen EU-Regeln; Daniel prüft und verantwortet ihn redaktionell.
c) Ein fotorealistisches KI-Produktbild wird von zwei Mitarbeitern geprüft und dann freigegeben.
d) Für die Faschingsaktion parodiert ein offensichtlich überzeichnetes KI-Video die eigene Werbung.
Aufgabe 4 · Der ungeklärte Fall
Die Kernfrage des Moduls: Deckwerks Geräteansichten sind KI-Bilder eines real existierenden Massenprodukts — genau dieser Fall ist rechtlich ungeklärt. Was rätst du Deckwerk, und warum?
Wäge ab: die drei Deepfake-Prüffragen D1–D3, die Zweifelsregel der Wettbewerbszentrale („im Zweifel kennzeichnen"), die Kosten eines Icons (null) — und markiere in deiner Antwort die Stelle, an der du sagen würdest: „Ab hier braucht es Rechtsberatung statt Bauchgefühl."
Aufgabe 5 · Transfer auf deine Firma
Mache die Mini-Medieninventur für dein eigenes Unternehmen.
Drei Spalten: Medium (z. B. Website-Bilder, Social-Media-Posts, Newsletter) · Herkunft (echt aufgenommen / KI-erzeugt / KI-verändert / unklar) · Kennzeichnung nötig? Nur Medien, die seit dem 02.08.2026 entstanden sind. Dazu: Wer würde die Kennzeichnung bei euch praktisch umsetzen? Wenn du KI noch nicht nutzt: Welches Medium würdest du zuerst mit KI erstellen — und wie würdest du es von Anfang an kennzeichnen? Bitte keine echten Kundendaten eintragen.
Aufgabe 6 · Der Marktplatz-Blick
Angenommen, Deckwerk verkauft künftig auch über Amazon. Welche zwei Prüfungen kommen dann pro Bild dazu — und welches der fünf Medien aus Aufgabe 1 wäre der heikelste Amazon-Fall?
Zur Erinnerung: Amazon verlangt Metadaten-Kennzeichnung nur für fotorealistische, vollständig KI-generierte Personen — und alle Bilder müssen das Produkt korrekt zeigen (reale Größe, Menge, Farbe). Wenn Amazon für dich kein Thema ist: Beantworte stattdessen, welche der fünf Deckwerk-Maßnahmen (Icons laden, Konzept, Alt-Texte, Fußzeile, Rechtsfragen bündeln) du zuerst umsetzen würdest und warum.

🔒 Datenschutzhinweis

Verantwortlicher: Daniel Wagmann · danielwagmann@amzmanager.de

Zweck: Auswertung des Lernfortschritts im Rahmen des KI-Kurses.

Erhobene Daten: Name, optionale Firmenzugehörigkeit, deine Antworten, Datum.

Weitergabe: Ausschließlich an den Kursleiter. Technische Übermittlung über Web3Forms (web3forms.com). Keine Weitergabe an Dritte.

Speicherung: Keine dauerhafte Speicherung auf dem Server. Keine Cookies.

Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerruf jederzeit per E-Mail an danielwagmann@amzmanager.de.

Bitte keine echten Kundendaten eintragen. Für die Aufgaben reichen allgemeine Beschreibungen — Namen, Adressen oder Bestellnummern gehören nicht ins Formular.

Was dieses Blatt nicht ist

Keine Rechtsberatung. Ob eine Kennzeichnungspflicht im Einzelfall besteht, stellt weder dieses Blatt noch ein KI-Werkzeug verbindlich fest. Das Modul sammelt Quellen, entwickelt Prüffragen und einen Maßnahmenvorschlag — die Entscheidung für Deckwerk trifft Daniel, im Zweifel mit anwaltlicher Beratung. Für deine Firma gilt dasselbe Prinzip.

📅 Faktenstand: 11.08.2026
Am schnellsten veralten: die Rechtsprechung (bisher kein Urteil zu KI-Produktbildern — das erste ändert die Lage), die Unterzeichnerzahl des Code of Practice (rund 190, wächst laufend) und Amazons Detailregeln zur Personen-Kennzeichnung (Amazon klärt offene Fragen laut eigenem Forum noch). Quellen: EU-Icons-Seite · FAQ der EU-Kommission zu Art. 50 · Amazon Seller Central (Bildrichtlinie G1881).

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